Politik

Frauen, Frieden und Sicherheit: Bundesregierung muss wirkungsorientierter handeln

Vor 20 Jahren verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig die Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Die Resolution war bahnbrechend in ihrem Bekenntnis zum Schutz und zur Teilhabe von Frauen.

Mit neun Folgeresolutionen schafften die Vereinten Nationen schließlich eine umfassende Agenda, um Frauen an Friedensprozessen zu beteiligen, ihren Schutz vor sexualisierter Kriegsgewalt zu verbessern und humanitäre Hilfe geschlechtergerecht zu gestalten. Laut UN-Sicherheitsrat trägt die Umsetzung dieser Agenda maßgeblich zur Wahrung von Frieden und internationaler Sicherheit bei.

Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ihren Dritten Nationalen Aktionsplan, um der Resolution „Frauen, Frieden und Sicherheit“ in der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik Rechnung zu tragen. In der aktuellen Legislaturperiode kann die Bundesregierung einige Fortschritte verzeichnen. Unter anderem hat sie die Agenda zu einem Schwerpunkt ihrer nichtständigen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat gemacht.

Nach wie vor bleibt jedoch problematisch, dass die Bundesregierung die Agenda vor allem als Frauenförderungsinstrument behandelt. Geschlechtersensible Konfliktanalysen und Folgeabschätzungen von politischen Entscheidungen existieren hingegen kaum. Wie unerlässlich solche Analysen sind, zeigen jedoch die Herausforderungen unserer Zeit: Ob Corona-Pandemie, Klimakrise oder der weltweit zunehmende Demokratieabbau – sie alle haben geschlechtsspezifische Auswirkungen und bedürfen geschlechtergerechter Lösungen. In ihrem Aktionsplan sollte sich die Bundesregierung daher dazu verpflichten, ihre Politik im In- und Ausland geschlechtergerecht zu gestalten.

Damit dies gelingt, muss der Dritte Nationale Aktionsplan stärker als bisher wirkungsorientiert ausgerichtet werden. Dafür wären – in Anlehnung an die Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – folgende Schritte notwendig: Zunächst muss die Bundesregierung den spezifischen nationalen Handlungsbedarf analysieren. Auf dieser Grundlage sollte sie Schwerpunkte, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Verantwortlichkeiten festlegen. Zudem muss die Bundesregierung den Aktionsplan mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausstatten. Eine wichtige Maßnahme wäre unter anderem, spezifische 1325-Referate in allen zuständigen Ministerien einzurichten. Außerdem sind verbindliche und transparente Mechanismen der Rechenschaftslegung erforderlich.

Und schließlich sollte die Zivilgesellschaft an dem Monitoring der Umsetzung des Aktionsplans beteiligt werden.