Politik

Lieferkettengesetz: Jetzt muss nachgebessert werden!

Arbeiterinnen in einer Textilfabrik in China

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Lieferkettengesetz verabschiedet. Auch wenn der Entwurf erhebliche Mängel aufweist, ist er ein wichtiges Signal. Für ein starkes Gesetz ist es aber unabdingbar, dass nun im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert wird.

Zerstörte Regenwälder, Fabrikbrände oder Dammbrüche mit Tausenden Toten oder Verletzten: Viele Unglücke in den vergangenen Jahren hätten durch eine größere unternehmerische Sorgfalt verhindert werden können. Wenn Unternehmen im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören, können sie bisher in Deutschland dafür nicht belangt werden. VENRO unterstützt die Initiative Lieferkettengesetz, die sich für ein Gesetz einsetzt, das das Ziel hat, künftig solche Katastrophen zu verhindern.

Wichtiger Schritt nach vorne

Nach monatelangem Druck aus der Zivilgesellschaft liegt der Gesetzesentwurf für das Lieferkettengesetz nun auf dem Tisch: Am 3. März wurde der Entwurf im Kabinett verabschiedet und wird nun dem Bundesrat und Bundestag vorgelegt. Für uns ist das ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Signal für den Prozess zur verbindlichen Verankerung von Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene, auch wenn der Entwurf Mängel aufweist.

Positiv ist, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf künftig deutsche Unternehmen zur Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette verpflichtet werden. Damit werden wirtschaftliche Aktivitäten in anderen Ländern an soziale und ökologische sowie menschenrechtliche Standards gebunden.

Künftig soll die Einhaltung des Gesetzes von einer Behörde kontrolliert und Verstöße sollen mit Bußgeldern und Ausschlüssen von der öffentlichen Beschaffung sanktioniert werden. Auch NGOs und Gewerkschaften erhalten im aktuellen Entwurf die Möglichkeit, in Zukunft leichter im Namen der Betroffenen klagen zu können.

Verbesserungsbedarf an entscheidenden Stellen

Der Gesetzesentwurf weist jedoch signifikante Schwächen auf. So wird die Reichweite der Sorgfaltspflichten von Unternehmen so eingeschränkt, dass sich die Sorgfaltspflichten in vollem Umfang nur noch auf den eigenen Geschäftsbereich und die direkten Zulieferer beziehen.

Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen ihre menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bei mittelbaren Zulieferern nur dann ermitteln und Präventionsmaßnahmen ergreifen müssen, wenn sie „substantiierte Kenntnis“ über eine mögliche Verletzung der Menschenrechte erlangen. Sie müssen demzufolge keine vorsorgende Risikoanalyse durchführen.

Die meisten Menschenrechtsverletzungen sind jedoch am Beginn der Lieferkette zu verzeichnen. Zum Beispiel Kinderarbeit beim Kakaoanbau, Vertreibungen indigener Völker und Umweltzerstörung für Bergbauprojekte.

Umweltstandards finden kaum Berücksichtigung

Auch fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregelung für vorhersehbare und vermeidbare Schäden, die sie durch Missachtung der Sorgfaltspflichten mitverursacht haben, im deutschen Gesetzesentwurf. Umweltstandards werden nur marginal berücksichtigt. Die Anzahl der mit dem Gesetz erfassten Unternehmen wurde um 60 Prozent reduziert.

In dieser Form wäre das deutsche Gesetz daher auch international das falsche Signal. Die Initiative Lieferkettengesetz wird sich daher in den kommenden Wochen und Monaten in der parlamentarischen Befassung für deutliche Nachbesserungen einsetzen.


Weitere Informationen erhalten Sie in der aktuellen Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz.