Politik

Beim Koalitionsvertrag ist noch viel Luft nach oben

Frage: Die Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung werden im Koalitionsvertrag als Maßstab des Regierungshandelns bezeichnet. Das war ja auch eine zentrale Forderung von VENRO. Sind Sie also mit dem Koalitionsvertrag zufrieden?

Bernd Bornhorst: “Wir haben uns den Koalitionsvertrag in allen entwicklungspolitisch relevanten Politikbereichen angeschaut und haben festgestellt, dass es noch viel Luft nach oben gibt. Dass die Agenda 2030 als Maßstab des Regierungshandelns bezeichnet wird, erscheint eher wie ein Lippenbekenntnis. Es fehlen Hinweise, wie sie umgesetzt werden soll und wie die Politik der verschiedenen Ressorts auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden können. Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe werden durchgängig in einem engen Kontext mit der Sicherheits- und Verteidigungspolitik thematisiert. Wir sehen darin auch die große Gefahr, dass Entwicklungspolitik für sicherheitspolitische Ziele instrumentalisiert und als eigenständiges Politikfeld marginalisiert wird. Die vorgesehene Finanz- oder Handelspolitik, die für eine gerechtere und nachhaltigere Welt entscheidend sind, entsprechen nicht den entwicklungspolitisch notwendigen Anforderungen. Sie sind eher von der Devise “weiter so wie bisher” geprägt, denn von dem Wunsch, Globalisierung wirklich so zu gestalten, dass gerechtere und menschenwürdige Lebensbedingungen überall möglich sind. Auch die Ausführungen zur Entwicklungsfinanzierung enttäuschen. Die dafür vorgesehenen Mittel bleiben weit unter dem, was nötig wäre, um das 0,7- Prozent-Ziel zu erreichen.”

Frage: Gerd Müller wird auch in der nächsten Legislaturperiode der Minister für  Entwicklungszusammenarbeit sein. Wie schätzen Sie seine Politik ein?

Bernd Bornhorst: “Herr Müller brennt für sein Thema. Das hat ihn von Anfang an ausgezeichnet und macht ihn im besten Sinne des Wortes zum Überzeugungstäter. Er hat im Vergleich zu seinen CSU-Parteikollegen wohltuend andere Töne gesetzt und hat beispielsweise in Handelsfragen vom fairen Handel statt vom freien Handel gesprochen. In den letzten vier Jahren hat der Minister viel dazu beigetragen, dass Entwicklungszusammenarbeit deutlicher wahrgenommen wird. Er kennt und schätzt die Arbeit der Zivilgesellschaft. Auf dieser Basis konnte sich ein guter, konstruktiv-kritischer Dialog entwickeln. Wir freuen uns, dass wir diese Stränge einfach wieder aufnehmen und weiterführen können. Aber wir werden seine Arbeit natürlich auch weiterhin kritisch begleiten. Beispielsweise setzt Minister Müller immer stärker auf den Privatsektor und die Förderung von Privatinvestitionen, was in vielen Bereichen sinnvoll und notwendig ist. Es muss aber gesichert werden, dass die Privatwirtschaft, soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards einhält und diese Investitionen auch bei den ärmsten und benachteiligten Bevölkerungsgruppen ankommen und ihre Lebensbedingungen verbessern. Das werden wir im Dialog mit Minister Müller immer wieder einfordern.”

Frage: Was muss Minister Müller dafür jetzt  tun?

Bernd Bornhorst: “Die großen Herausforderungen haben wir schon aus der letzten Legislaturperiode übernommen. Es geht vor allem darum, viele vernünftige Analysen und Ankündigungen nun in konkrete Politikgestaltung umzusetzen. Will die zukünftige Bundesregierung Wirtschafts- und Handelspolitik fairer gestalten, wie sie es im Koalitionsvertrag festgelegt hat, dann wird der Minister Konflikte mit seinen Kabinettskollegen am Tisch, mit Teilen der Gesellschaft und mit der Wirtschaft austragen müssen. Ein Beispiel sind die EPAs, die Wirtschaftsabkommen der Europäischen Union mit den Staaten Afrikas, der Karibik und der Pazifikregion, die in seinem Ministerium verortet sind. Wir erwarten hier Fairness und Bedingungen, die die Wirtschaft der afrikanischen Partner stärkt und Arbeitsplätze vor Ort schafft und nicht nur den Interessen der europäischen Wirtschaft dient. Auch der Minister und die Kanzlerin haben gesagt, dass diese Verträge nochmals überprüft werden müssten. Wir erwarten, dass Minister Müller nun die entsprechenden Schritte einleitet. Herr Müller sollte Konflikte mit seinen Kabinettskollegen nicht scheuen, sondern versuchen, sich stärker durchzusetzen. Denn viele der entwicklungspolitisch relevanten Probleme, die gelöst werden müssen, werden nicht in seinem Ministerium, sondern in anderen Ressorts verhandelt. Konflikte sind also unausweichlich und notwendig.”

Frage: Wie beurteilen Sie, dass alle Bereiche der Außenpolitik, der Entwicklungspolitik und der humanitären Hilfe unter ein übergeordnetes „Sicherheitsparadigma“ gefasst werden?

Bernd Bornhorst: “Dieses Verständnis von  „kohärenter“ Politik verschiedener Ressorts geht komplett in die falsche Richtung. Wir erwarten, dass sich Minister Müller deutlich gegen Tendenzen wehrt, die Entwicklungszusammenarbeit immer weniger als eigenständiges Politikfeld zu begrei­fen, sondern nur als Teil einer deutschen oder europäischen Außen- und Sicherheitspolitik und als Fluchtursachenbekämpfung zu sehen. Diese Instrumentalisierung von Entwicklungszusammenarbeit lehnen wir ab.

Exemplarisch sichtbar wird diese Tendenz auch daran, dass im Koalitionsvertrag die Koppelung der Budgets für Verteidigungs- und Entwicklungspolitik vorgesehen ist. Es gibt dann zwar vielleicht mehr Geld, aber aus unserer Sicht existiert kein sachlogischer Grund, diese zwei Budgets in Zusammenhang zu bringen. Abgesehen davon sollten wir nach allen Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit viel mehr auf zivile Krisenprävention setzen und einen Beitrag zu Konfliktvermeidung leisten statt noch mehr Geld für Rüstung auszugeben. Wir wollen in jedem Fall, dass das Politische Vorrang vor dem Militärischen bekommt. Das steht so auch im  Koalitionsvertrag. Wenn das keine Worthülse bleiben soll, dann brauchen wir mehr Mittel für Entwicklungszusammenarbeit  und Humanitäre Hilfe– unabhängig von jedem anderen Etat.”

Frage: Was ist im Bereich der Humanitären Hilfe am dringendsten?

Bernd Bornhorst: “Auch für die humanitäre Hilfe ist wichtig, dass der Bundeshaushalt 2018 jetzt so schnell wie möglich verabschiedet wird. Die humanitären Akteure brauchen wieder Planungssicherheit. Die nächste Herausforderung ist die Brüsseler Syrienkonferenz Ende April. Diese darf nicht ohne konkrete Vereinbarungen zu Ende gehen, um die dramatische Situation der Zivilbevölkerung in den umkämpften Gebieten zu verbessern. Für die Humanitäre Hilfe finden sich im Koalitionsvertrag übrigens keine klaren Vorgaben, obwohl das Gewicht der Bundesregierung als humanitärer Geber sehr gewachsen ist.”

Frage: Welche entwicklungspolitischen Herausforderungen müssen in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden und ist der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eine gute Grundlage dafür?

Bernd Bornhorst: “Es gibt viele Herausforderungen, die entwicklungspolitisch relevant sind, auch wenn sie nicht unter diesem Stichwort im Koalitionsvertrag abgespeichert sind. Im Koalitionsvertrag gibt es dagegen manche Ankündigungen, denen nun konkrete Umsetzungen folgen müssen. So muss die Regierung sich beispielsweise schnellstmöglich auf ein Datum für den Kohleausstieg einigen und auf konkrete Klimaschutzvereinbarungen, um die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens wirklich umzusetzen. Das angekündigte Einwanderungsgesetz sollte dringend auch entwicklungspolitische Aspekte berücksichtigen. Zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategiemüssen nicht nur das BMZ und das Umweltministerium auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden, sondern alle Politikbereiche. Es ist darum wichtig, dass der Rat für nachhaltige Entwicklung, die Zivilgesellschaft und das Parlament in diese Prozesse stärker eingebunden wird

Die Bundesregierung sollte auch ihre Blockadepolitik aufgeben und sich dringend konstruktiv in den UN-Treaty-Prozess einbringen. Dieser Prozess ist von größter Bedeutung und zielt darauf ab, dass  die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen international rechtsverbindlich geregelt wird. Und es ist notwendig, den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte weiterzuentwickeln, wenn die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen nicht ausreicht, Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen im Ausland zu verhindern. Das wird sich bei der geplanten Überprüfung 2020 zeigen.”