Politik

EU-Außenwirtschaftspolitik: Vorrang für die Menschenrechte!

Wenn es um Menschenrechte geht, sieht sich die Europäische Union gerne als Vorreiter – in mancherlei Hinsicht zu Recht. Anders verhält es sich jedoch, wenn Profitinteressen europäischer Konzerne im Spiel sind. Vom künftigen Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat erwartet VENRO nach der Wahl eine Prioritätenverschiebung: durch aktive Unterstützung eines UN-Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte, eine europäische Gesetzgebung zur menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen sowie eine grundlegende Reform ihrer Handels- und Investitionspolitik.

Die Einhaltung der Menschenrechte im Ausland ist kein wohlfeiler Appell, sondern eine völkerrechtliche Verpflichtung. Bereits 2009 hat sich die Europäische Union (EU) in den Artikeln 3 und 21 des Vertrags von Lissabon selber verbindlich dazu verpflichtet. Dies gilt explizit auch für die auswärtigen Beziehungen, einschließlich der Handels- und Investitionspolitik. Die Realität sieht leider anders aus: Vorrangiges Ziel von EU-Handelsabkommen ist es, ausländische Märkte für Exporte, Investitionen und Dienstleistungen europäischer Konzerne zu öffnen, ihren Zugang zu Rohstoffen zu sichern sowie geistige Eigentumsrechte und Investitionen zu schützen. Staaten, welche durch allzu strikte Auflagen die vermeintlich „legitimen Erwartungen“ europäischer Konzerne auf künftige Gewinne einschränken, müssen Schadensersatzklagen vor Investitionsschiedsgerichten fürchten. Dies gilt auch dann, wenn diese Auflagen den Schutz von Umwelt und Menschenrechten bezwecken.

Sonderklagerechte für Auslandsinvestoren abschaffen

Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ Unter diesem Motto fordern deshalb rund 200 Organisationen und Netzwerke in Europa die Abschaffung internationaler Sonderklagerechte für Konzerne. „Anstelle der Sonderrechte für Konzerne brauchen wir ein internationales Abkommen (UN-Treaty) sowie neue EU-weite und nationale Gesetze, um Konzerne für Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft zu ziehen und Betroffenen Zugang zur Justiz zu gewährleisten“, so die Forderung ihrer Petition, die europaweit bereits von über 550.000 Menschen unterzeichnet wurde. Der von der EU angestrebte Multilaterale Investitionsgerichtshof könnte zwar einige Verbesserungen hinsichtlich der Transparenz und der Unabhängigkeit von Richtern bringen. An den allzu weit gefassten Investitionsschutzstandards und den Sonderklagerechten für Konzerne würde er hingegen nichts ändern, sondern das System verfestigen.

Vorrang von Menschenrechten im Völkerrecht verankern

Das Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), das eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe seit 2014 im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats erarbeitet, bietet eine einzigartige Gelegenheit, den Vorrang von Menschenrechten vor Handelsrecht eindeutig im Völkerrecht festzuschreiben. Umsetzbar wäre dies durch eine Vorrangklausel, wie sie der deutsche Wirtschaftsvölkerrechtler Markus Krajewski in einem Rechtsgutachten vorgeschlagen hat.[1] Menschenrechtlich bedenklichen Handelsabkommen müssten Staaten demnach von vorne herein die Ratifizierung verweigern.

Die Vertragsstaaten des UN-Abkommens müssten darüber hinaus ihre Unternehmen gesetzlich zur menschenrechtlichen Sorgfalt verpflichten. Diese müssten die menschenrechtlichen Risiken und Folgen ihrer Geschäfte und Geschäftsbeziehungen analysieren, Gegenmaßnahmen ergreifen und transparent darüber berichten. Konzerne könnten künftig zivil- und strafrechtlich auch für Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden, welche ihre Tochterunternehmen oder von ihnen kontrollierte Unternehmen verursacht haben. Um Hürden beim Zugang zu Gerichten abzubauen, würden Gruppenklagen und der Zugang zu Informationen erleichtert sowie bei transnationalen Konstellationen die internationale Zusammenarbeit verbessert werden.

EU-Blockade gegen UN-Treaty muss beendet werden

Deutschland und 16 weitere Industrieländer hatten im Juli 2014 im Menschenrechtsrat gegen die Einrichtung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe gestimmt und die erste Sitzung im Oktober 2015 boykottiert. An den drei folgenden Sitzungen 2016 bis 2018 nahmen die EU und Deutschland zwar teil, beschränkten sich aber weitgehend auf prozedurale Bedenken und grundsätzliche Zweifel an der Notwendigkeit des Abkommens. Nicht zuletzt die deutsche Bundesregierung setzte innerhalb der EU durch, dass die EU während der vierten Sitzung der UN-Arbeitsgruppe im Oktober 2018 einen Entwurf des Abkommens nicht einmal kommentierte. Die französische Regierung und das europäische Parlamente hatten den Entwurf dagegen als gute Verhandlungsgrundlage bezeichnet und für konstruktive Verhandlungen plädiert.

Zwar hat sich die Bundesregierung inzwischen für eine gemeinsame Kommentierung des Entwurfs durch die EU ausgesprochen, scheiterte damit aber an der EU-Kommission. An der fünften Sitzung der UN-Arbeitsgruppe im Oktober 2019, wo substanzielle Verhandlungen über den Text des Abkommens auf der Agenda stehen, will diese gar nicht erst teilnehmen. VENRO erwartet von dem künftigen europäischen Parlament und der Bundesregierung, dass sie alsbald nach der Wahl eine neue Initiative zur aktiven und konstruktiven Teilnahme der EU an den Verhandlungen im Herbst ergreifen.

Wir brauchen eine EU-Gesetzgebung zur menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen

Ihren Widerstand gegen den UN-Treaty hat die EU immer wieder damit begründet, der Prozess lenke von der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ab, die der UN-Menschenrechtsrat 2011 verabschiedet hat. Problematisch ist zum einen, dass diese Leitprinzipien völkerrechtlich nicht verbindlich sind und in vielerlei Hinsicht hinter der Rechtsauffassung des UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zurückbleiben. Vor allem aber hat die EU-Kommission auch bei der Umsetzung der Leitprinzipien jahrelang die Hände in den Schoß gelegt. Einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung, wie in der EU-Rat 2016 und das Parlament bereits mehrfach eingefordert hatten, ist sie bisher schuldig geblieben.

Als Kernbestandteil eines solchen Aktionsplans erwartet VENRO eine EU-Regulierung, welche die Mitgliedstaaten zur Einführung einer gesetzlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ihrer Unternehmen verpflichtet. Ein solches Gesetz ist in Frankreich bereits in Kraft. Und auch im deutschen Koalitionsvertrag ist für 2020 eine gesetzliche Regelung vorgesehen, wenn deutsche Unternehmen bis dahin ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht nicht freiwillig umsetzen. Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller haben bereits im März angekündigt, dass sie im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte 2020 für eine EU-Gesetzgebung eintreten werden. Auch die finnische Regierung, die in der ersten Jahreshälfte 2020 die Präsidentschaft innehaben wird, scheint offen für eine solche Regulierung. Gute Voraussetzungen also, dass das Europäische Parlament mit seinen progressiven Initiativen und Resolutionen nicht ein weiteres Mal am Widerstand von Rat und Kommission scheitert.

 

[1] Krajewski, Markus 2017: Ensuring the primacy of human rights in trade and investment policies: Model clauses for UN Treaty on transnational corporations, other businesses and human rights: CIDSE, MISEREOR u.a.


Die Europawahl am 26. Mai 2019 spielt für für die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung nachhaltiger Entwicklung eine wichtige Rolle. Ob Armutsbekämpfung, die Ausgestaltung einer gerechten Handelspolitik oder Klimaschutz – all diese Ziele müssen von der Europäischen Union auch in der kommenden Legislaturperiode konsequent verfolgt werden. Unsere Erwartungen an die künftigen Mitglieder des Europäischen Parlaments haben wir in unserem Positionspapier zur Europawahl formuliert. Daran anknüpfend legen wir in einer Serie von Blogartikeln unsere Forderungen für ein nachhaltiges, faires und solidarisches Europa dar.