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Grenzen der Gemeinnützigkeit: Zivilgesellschaft muss unbequem sein dürfen

Durch das Attac-Urteil sind potentiell alle gemeinnützigen Vereine gefährdet, die sich politisch einmischen. Es kann aber keine Alternative sein, jede politische Äußerung zu unterlassen. Denn genau das wäre eine Beschädigung der Demokratie und eine Einschränkung des Handlungsspielraums.

Anfang des Jahres hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil zum globalisierungskritischen Vereins Attac gefällt, das kurzzeitig viel Aufmerksamkeit auf das Thema Gemeinnützigkeit lenkte. Seitdem sorgen sich viele Vereine und Stiftungen um ihren Status. Mit der Bürgerbewegung Campact und dem Ludwigsburger Verein DemoZ haben inzwischen mindestens zwei weitere Vereine die Gemeinnützigkeit verloren. In beiden Fällen begründeten die Finanzämter ihre Entscheidungen mit dem Attac-Urteil.

Beim Status der Gemeinnützigkeit geht es um weit mehr als ein Steuerprivileg. Es betrifft den Zugang zu Fördermitteln, es geht um das Vertrauen von Spenderinnen und Spendern, um das Ansehen in der Öffentlichkeit. In Deutschland gibt es kein NGO-Gesetz. Das Recht der Gemeinnützigkeit ist das Statusrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen. Ein Verein, der nicht gemeinnützig ist, muss das Fehlen dieses Status erklären und rechtfertigen.

Zu berücksichtigen ist auch: Viele Menschen gehen davon aus, dass gemeinnützige Vereine die eigenen Mitglieder fördern; dass Menschen in einen Verein eintreten und sich dort engagieren, um ihre eigenen Interessen zu fördern. Diese Auffassung steht dem Grundsatz der Gemeinnützigkeit diametral gegenüber: Selbstlos das Allgemeinwohl zu fördern.

Im Mittelpunkt steht das Wohl der Allgemeinheit

Dass es tatsächlich um das Wohl der Allgemeinheit und nicht um das Wohl der Mitglieder geht, ist bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit offensichtlich: Wer Mitglied oder Spenderin ist, hat davon selbst nichts außer vielleicht einem Hauch guten Gewissens und mal einen netten Info-Abend im Weltladen. Doch das Missverständnis erklärt einiges rund um die Debatte über die Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland. Manche glauben, Attac und anderen Vereinen ginge es darum, eigene Interessen durchzusetzen. Dabei gibt es auch Attac-Mitglieder, die viele Steuern zahlen, aber das Steuersystem zu ihren Ungunsten ändern wollen – zum Wohle der Allgemeinheit.

Auch der BFH geht in seinem Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac offenbar davon aus, dass politische Tätigkeit nur bedeuten könne, für eigene Interessen tätig zu sein. Dieses Verständnis schlägt über Attac auf weitere Vereine durch, vor allem diejenigen, die keinen spezifischen gemeinnützigen Zweck wie Umweltschutz oder Gleichstellung von Mann und Frau zur Verfügung haben. So wurde im Oktober 2019 dem kleinen, ehrenamtlich betriebenem Kultur- und Bildungsverein “Demokratisches Zentrum Ludwigsburg” (DemoZ) die Gemeinnützigkeit aberkannt, da der Verein mit seiner Bildungsarbeit eigene Auffassungen durchsetzen wolle. Völlig unberücksichtigt bleibt im Attac-Urteil und im DemoZ-Aberkennungs-Bescheid, ob dies Auffassungen des Vereins sind oder ob Teilnehmer von Bildungsveranstaltungen selbstbestimmt zu eigenen Auffassungen gekommen sind und daran weiterarbeiten wollen.

Doch die Finanzverwaltung geht noch weiter: Auch da, wo ein spezifischer gemeinnütziger Zweck der Abgabenordnung verfolgt wird, dürften politische Mittel zur Zweckverfolgung nicht überwiegen. Damit wird die Freiheit gemeinnütziger Organisationen beschränkt, ihre Mittel zu wählen. Die Sichtweise soll nun sogar ins Gesetz geschrieben werden. Das wäre also eine spezialgesetzliche Regelung für NGO.

Jegliche politische Äußerung zu unterlassen, wäre eine Beschädigung der Demokratie

Stattdessen bräuchte es die gesetzliche Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zur Zweckverfolgung frei wählen dürfen, so lange sie damit nicht Parteien fördern, nicht selbst zu Wahlen antreten und nicht gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Es fehlen im Gesetz spezifische Zwecke wie die Förderung der Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit und des Friedens.

Weil Zwecke fehlen, trifft das Attac-Urteil in erster Linie Organisationen, die sich deshalb Meta-Zwecken bedienen wie der (politischen) Bildung, der Förderung des demokratischen Staatswesens oder der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Doch es sind potentiell auch alle gemeinnützigen Vereine gefährdet, die politische Forderungen erheben oder sich in anderer Weise politisch einmischen, etwa durch Aufrufe zu Demonstrationen. Gemeinnützige Vereine können sich auf sicheren Boden begeben, in dem sie jede politische Äußerung unterlassen. Doch genau das wäre eine Beschädigung der Demokratie und eine Einschränkung des Handlungsspielraums. Mehr zu möglichen Folgen des Urteils für einzelne Vereine lesen Sie hier.

Ende Oktober haben zwölf Dachverbände und Netzwerke gemeinnütziger Organisationen in der “Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie” erklärt, dass es selbstverständlich zu ihrer Arbeit gehört, die Gesellschaft mitzugestalten und auch politische Positionen zu beziehen. Dieses Selbstverständnis sollten gemeinnützige Vereine in die Berichterstattung tragen – denn Zivilgesellschaft ist vielfältig und braucht dafür Freiraum.


Stefan Diefenbach-Trommer beschäftigt sich seit 2015 im Auftrag von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen mit dem Gemeinnützigkeitsrecht. Er arbeitet als Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung“.