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Neue Handreichung für NRO: Wie inklusiv gestalten Sie Ihre Projektarbeit?

Partizipation umfasst Mitbestimmung, Mitentscheidung und Mitgestaltung.

Inklusive Entwicklungspolitik muss zum Standard werden: Weltweit leben über eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung – und sind von Armut und Stigmatisierung überproportional betroffen. VENRO fordert, Menschen mit Behinderungen viel gezielter zu fördern und ihre Rechte bei allen Vorhaben zu berücksichtigen. Auch die Zivilgesellschaft steht in der Pflicht, Projekte und Programme inklusiv zu gestalten. Um hierfür eine Hilfestellung zu geben, hat VENRO die Handreichung „Inklusive Projektarbeit” veröffentlicht, in der wir Prinzipien und Leitfragen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorstellen.

Um was geht es?

Frauen, Männer und Kinder mit Behinderungen machen rund 15 Prozent der Weltbevölkerung aus, das ist ungefähr jeder siebte Mensch. In Entwicklungsländern ist ihr Armutsrisiko besonders hoch. Sie werden in ihrem persönlichen Umfeld und in der Gesellschaft diskriminiert und treffen auf Barrieren, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe in Bildung, Gesundheitsversorgung, Arbeit, Sport und Kultur hindern. Umgekehrt haben Menschen, die in Armut leben, durch mangelnde Ernährung, Kriege, Katastrophen, gefährliche Arbeits- und Lebensbedingungen ein höheres Risiko, eine Beeinträchtigung zu erlangen. Menschen mit Behinderungen werden auch in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) noch immer allzu oft ausgrenzt und diskriminiert. Das soll sich ändern!

Wie soll sich die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung ändern?

Die Grundlage dafür ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die vor zehn Jahren in Kraft getreten ist. Sie wurde von Deutschland und den meisten Entwicklungs- und Schwellenländern sowie Partnerländern der deutschen EZ ratifiziert. Die Behindertenrechtskonvention spezifiziert die allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung – sie ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz zu Behinderung und Inklusion. Die Konvention enthält einen Artikel zur EZ (Art. 32) und einen Artikel zur Humanitären Hilfe (Art. 11), fordert also auch uns als Akteure explizit auf, die Rechte von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und umzusetzen.

Wann wird von Behinderung und Beeinträchtigung gesprochen?

Es ist wichtig zu beachten, dass Menschen mit Behinderungen keine homogene Gruppe sind. Menschen haben unterschiedliche Arten von Beeinträchtigungen (physisch, psychisch, sensorisch oder kognitiv) sowie unterschiedliche Grade und machen unterschiedliche Erfahrungen. Grundsätzlich macht erst die Gesellschaft aus einer Beeinträchtigung eine Behinderung.

Was meint Inklusion und was bedeutet sie für Entwicklungsprogramme?

Von Integration spricht man, wenn sich Menschen mit Behinderung in eine sogenannte „normale“ Gesellschaft eingliedern sollen. Inklusion ist demgegenüber viel radikaler und grundlegender: Die Gesellschaft schafft die Voraussetzungen, dass alle Menschen gleichberechtigt und in voller Teilhabe leben können. Sie beseitigt aktiv bestehende Barrieinklusion2ren und Vorurteile und wartet nicht, bis das irgendwann von selbst geschieht. Für die EZ heißt dies, dass alle Policies, Programme und Projekte aktiv auf Menschen mit Behinderung zugehen, sie einbeziehen, und sicherstellen, dass auch Menschen mit Behinderung – genau wie alle anderen – von ihnen profitieren können. Eine inklusive Gesellschaft bzw. inklusive Projektarbeit respektiert die Verschiedenheit der Menschen mit ihren Begabungen und Einschränkungen.

Was bedeutet das konkret für Projektplanung und Durchführung?

Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen (wie beispielsweise Selbstvertretungsorganisationen) können gezielt gestärkt und ihre Kapazitäten gefördert werden, sodass sie ihre Rechte selbst einfordern können. Für „inklusive Projektarbeit“ braucht es jedoch ein Mainstreaming in grundsätzlich allen Entwicklungsvorhaben. Kein Projekt sollte Menschen mit Behinderung ausgrenzen, sondern allgemeine Barrierefreiheit sicherstellen und Menschen mit Behinderung in Projektplanung, Durchführung und Monitoring einbeziehen.

Kann ich das machen, auch wenn ich kein_e Expert_in in Inklusion bin?

Um zu zeigen, dass Inklusion weder zu aufwändig noch zu schwierig ist, hat die VENRO-AG Behinderung und Entwicklung diese Handreichung entwickelt. Sie gibt VENRO-Mitgliedsorganisationen und allen weiteren Akteuren der EZ Anregungen, wie sie in ihren Projekten und Programmen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen und ihre Entwicklungsarbeit inklusiv gestalten können.

Wie nutze ich die die Handreichung?

Konkret richtet sich die Handreichung an den „Inklusionsprinzipien“ der Behindertenrechtskonvention aus. Es geht nicht um die schematische Beantwortung oder das Abhaken einer Checkliste. Die Handreichung erläutert kurz den jeweiligen Hintergrund und stellt Fragen, die helfen sollen, konkrete Schritte auf dem Weg zu Inklusion zu unternehmen. Hier geht es auch um gemeinsames Lernen von EZ-Organisationen und Partner_innen über erfolgreiche Ansätze.

Um welche Inklusionsprinzipien geht es?

Zentral sind Prinzipien wie Nicht-Diskriminierung oder Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung. In der Projektarbeit können beispielsweise die Fragen gestellt werden: Wie wird vor Projektbeginn und in der Umsetzung berücksichtigt, ob und in welchen Bereichen Menschen mit Behinderungen diskriminiert werden? Wie können Menschen mit Behinderung als Mitarbeitende und möglicherweise Ehrenamtliche einbezogen werden? Ein weiteres Inklusionsprinzip ist Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Hier kann gefragt werden: Wie werden Mädchen und Frauen als Akteurinnen in allen Phasen des Projekts einbezogen?

Und wenn wir nicht alles auf einmal schaffen?

Das braucht uns nicht davon abhalten. Es ist wichtig, überhaupt damit anzufangen und Schritt für Schritt zu gehen.

Wie kann ich konkret noch mehr erfahren?

VENRO wird 2019 einen Workshop für Mitgliedsorganisationen anbieten, um sie noch mehr mit der Handreichung vertraut zu machen und anhand konkreter Beispiele Hilfestellungen in inklusiver Projektarbeit zu geben.


Dr. Sonja Weinreich ist Beraterin für Inklusion bei unserem Mitglied Brot für die Welt sowie Sprecherin der VENRO-AG Behinderung und Entwicklung.

Die vollständige Handreichung „Inklusive Projektarbeit – Prinzipien und Leitfragen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung” können Sie hier abrufen.