Politik

Wie Registrierung zur politischen Blockade wird: Warum Israels Regierung mit neuen INGO-Regeln humanitäre Arbeit gefährdet

Grenze zu Gaza bei Netiv HaAsara

Wenn humanitäre Hilfe nur noch unter kaum umsetzbaren politischen Vorbedingungen erlaubt ist, werden humanitäre Prinzipien untergraben. Das neue Registrierungsregime der israelischen Regierung stellt zivilgesellschaftliche Organisationen vor eine unmögliche Wahl – und gefährdet die humanitäre Versorgung von Millionen Menschen in Gaza.

Seit Jahrzehnten leisten internationale zivilgesellschaftliche Hilfsorganisationen in den besetzten palästinensischen Gebieten Hilfe. Sie versorgen die Bevölkerung mit lebenserhaltender humanitärer Hilfe, darunter medizinische Nothilfe, Wasser- und Sanitärversorgung, aber auch Schutzprogrammen, Rechtsberatung und vielem mehr. Viele dieser Organisationen waren in den letzten Jahrzehnten dafür auch in Israel registriert – zum einen, weil Projektaktivitäten auch in Ost-Jerusalem implementiert wurden. Zum anderen, weil jeder Zugang in die palästinensischen Gebiete durch israelisches Staatsgebiet erfolgen muss: Die palästinensischen Gebiete haben keine Grenze, die nicht von Israel kontrolliert wird, und die dortige Verwaltung kann auch nicht selbst über Arbeitsvisa auf ihrem Gebiet entscheiden.

Obwohl mehrere der betroffenen internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen (INGOs) seit Einführung der Registrierung ununterbrochen in Israel registriert sind, fordert die Regierung seit März 2025 eine vollständige Neuregistrierung. Die neue Richtlinie wird nicht mehr – wie bislang – vom seit vielen Jahren mit dem Verfahren vertrauten Ministerium für Wohlfahrt und Soziales umgesetzt, sondern von einem interministeriellen Ausschuss unter Leitung des Ministeriums für Diaspora‑Angelegenheiten und zur Bekämpfung des Antisemitismus.

Ablehnungen erfolgen u. a. bei sogenannter „Delegitimierung Israels“ (dazu gehört offensichtlich auch Berichterstattung zur humanitären Lage in Gaza) oder bis zu sieben Jahre zurückliegenden, als Boykott auslegbaren Äußerungen einzelner Mitarbeitender oder Partnerorganisationen (hierzu zählt unter Umständen auch ein Aufruf zum Stopp von Waffenlieferungen an den Staat Israel während der massiven Kriegshandlungen in Gaza). Damit werden die Vorgaben klar politisiert: Registriert wird vor allem, wer zu den Realitäten der Zivilbevölkerung schweigt.

Zusätzlich werden umfassende Listen zu Personal samt ihrer Familienangehörigen mit zugehörigen Kontaktdaten eingefordert – ein massiver Eingriff in Datenschutz und Fürsorgepflicht für Mitarbeitende. Die meisten humanitäre Organisationen sind nicht bereit, das Risiko zu tragen, personenbezogene Daten ihrer Mitarbeitenden entgegen international anerkannter Standards an eine Konfliktpartei weiterzugeben. Zudem lassen verschiedene geltende Datenschutzbestimmungen ein solches Vorgehen ohnehin nicht zu.

Nach diversen Übergangsfristen erhielten in der Folge 37 INGOs Ende Dezember die Mitteilung, dass ihre bislang gültigen Lizenzen final zum 31. Dezember ausliefen; binnen 60 Tagen müssten sie alle Aktivitäten stoppen. Betroffen sind unter anderem diverse Mitglieder von VENRO. Die Frist endet Ende dieser Woche. Die Willkür der Maßnahmen zeigt sich auch daran, dass einige wenige INGOs trotz fehlender Übermittlung vollständiger Daten ihrer Mitarbeitenden eine Registrierung erhalten haben, während andere Organisationen bereits vor Ablauf der Frist abgelehnt wurden. Wieder anderen wurde mit Deregistrierung gedroht, obwohl sie sich noch nicht einmal um eine Registrierung beworben hatten.

Potenziell schwere Folgen für die humanitäre Versorgung

Es sind vorrangig Nichtregierungsorganisationen, die in Gaza die Versorgung der Menschen aufrechterhalten: Sie erbringen mehr als die Hälfte der Nahrungsmittelhilfe, unterstützen 60 Prozent der Feldlazarette, verantworten drei Viertel der Unterkünfte für die Vertriebenen – und behandeln alle betroffenen Kinder mit schwerer akuter Mangelernährung. Ihr erzwungenes Arbeitsende würde Klinikbetriebe, Lebensmittelverteilungen und Schutz- und Versorgungsleistungen gefährden.

Die Vereinten Nationen (UN) verfügen nur über etwas mehr als 300 Mitarbeitende vor Ort – für über zwei Millionen Menschen, die nach wie vor dringend auf humanitäre Hilfe in allen Lebensbereichen angewiesen sind. Deswegen warnt auch die UN seit Monaten, dass die humanitäre Hilfe in Gaza ohne zivilgesellschaftliche Organisationen faktisch zum Erliegen kommen könnte.

Wie gespalten ist die Zivilgesellschaft?

Die Entscheidung, entweder lebenswichtige Aktivitäten einzustellen oder sensible Daten der Mitarbeitenden offenzulegen, stellt alle INGOs vor eine unzumutbare Wahl. Zugleich unterscheiden sich ihre Ausgangslagen erheblich: Einige arbeiten fast ausschließlich mit lokalem Personal und erhalten ihr Material über UN‑Kanäle – sie sind daher weniger auf israelische Genehmigungen angewiesen. Demgegenüber stehen Organisationen, die derzeit nahezu allein das Gesundheitssystem im Gazastreifen stützen und eine durch jahrelange Gewalt stark belastete Bevölkerung versorgen – wofür sie sowohl importiertes medizinisches Material als auch internationale Fachkräfte benötigen. Oder Organisationen, die große Programme in Ost‑Jerusalem steuern, die im Fall einer Nichtregistrierung geschlossen würden.

Hinzu kommt: Selbst die Weitergabe der geforderten Personaldaten bietet keine Garantie für eine Registrierung. Und hier sind wir erneut bei der Risikoanalyse: Die israelische Regierung begleitet die neuen Vorgaben mit öffentlichen Anschuldigungen gegen INGOs und deren Mitarbeitende, darunter unbelegte Terrorismusvorwürfe oder der Hinweis auf angebliche Unterstützungsaktivitäten unter ‚humanitärer Tarnung‘. Jüngst erklärte der zuständige Minister, europäische Regierungen würden Organisationen verteidigen, die angeblich Terror unterstützen. Für keinen dieser Vorwürfe wurden bislang belastbare Nachweise vorgelegt. Sollte das Ministerium jedoch entscheiden, betroffene Organisationen nicht zu registrieren, sondern ihnen stattdessen eine Unterstützung terroristischer Aktivitäten zuzuschreiben, könnten zuvor übermittelte Daten von Mitarbeitenden zur potentiellen Verfolgung dieser Kolleg_innen herangezogen werden.

Was jetzt zu tun ist

Das Recht auf humanitäre Versorgung ist völkerrechtlich geschützt. Humanitäre Hilfe darf weder davon abhängen, ob Helfende über das Leid der Zivilgesellschaft schweigen, noch davon, ob Organisationen gezwungen werden, die Rechte Weniger zu gefährden, um vielen Menschen zu helfen. Wer solche völkerrechtswidrigen Vorgaben mitträgt, nimmt bewusst in Kauf, dass Familien hungern, Kliniken schließen und Kinder unversorgt bleiben.

Deshalb müssen sich alle, die für prinzipientreue humanitäre Hilfe und die Wahrung internationalen Rechts eintreten, dafür einsetzen, dass die israelische Regierung das Verfahren aussetzt, politisierte Ablehnungsgründe streicht und die Regelungen menschenrechtskonform überarbeitet.

Verbale Besorgnis genügt hier nicht: Geberstaaten – darunter Deutschland – müssen klare Konditionalitäten formulieren, um die Einhaltung humanitärer Prinzipien, den Schutz personenbezogener Daten und bestehende Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Denn die Menschen vor Ort sind auf Hilfe angewiesen. Sie verdienen es, nicht erneut zum Spielball politischer und administrativer Entscheidungen zu werden.


Anica Heinlein ist VENRO-Vorsitzende, Marie von Manteuffel ist Sprecherin der VENRO-Arbeitsgruppe Humanitäre Grundsatzfragen.

Die Inhalte auf dem VENRO-Blog geben Meinungen und Einschätzungen unserer Autor_innen wieder. Sie können von abgestimmten VENRO-Positionen abweichen.