Politik

Nach der Annahme ist vor der Umsetzung

Unter dem strahlend blauen marokkanischen Himmel scheinen sich die Rauchwolken und Nebelkerzen der aufgeheizten deutschen Debatte um den Globalen Migrationspakt während der letzten Wochen verzogen zu haben. Nachdem der Pakt nun am Montag von 164 Ländern angenommen wurde, steht als nächstes die zentrale Frage im Fokus, was nach der Annahme des UN-Paktes in Deutschland folgen muss und welche Erkenntnisse sich aus den vergangenen Wochen dafür mitnehmen lassen.

Die Umsetzung

Im Pakt wird definiert, was ein nationaler Umsetzungsprozess beinhaltet: Er soll praktisch und ehrgeizig sein, regelmäßig die Fortschritte bewerten, offen sein für Beteiligungen aller Stakeholder inklusive Parlamenten und Kommunen und diese Ergebnisse auch in die Fortschrittsbewertungen auf regionaler und internationaler Ebene tragen. Das bedeutet im Ergebnis eine Art Aktionsplan mit konkreten Zielen, Konsultationen mit der Zivilgesellschaft, insbesondere auch mit Organisationen von Migrant_innen. Einige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie der Integrationsaktionsplan fallen in den Bereich des Paktes. Diese Vorhaben sollten im Lichte des Paktes umgesetzt werden – ja, er soll innerstaatliches Verhalten beeinflussen, aber dazu später.

Angesichts der Flexibilität, die der Pakt bei der Umsetzung lässt, sollten die Schwerpunkte der Umsetzung nach menschenrechtlichen Gesichtspunkten ausgewählt werden, damit am Ende nicht nur Rückführung und Bekämpfung von Schleuserkriminalität übrig bleibt. Die Zivilgesellschaft könnte eine an menschenrechtlichen Gesichtspunkten orientierte Schwerpunktsetzung auch durch eine eigene Prioritätenliste forcieren, die menschenrechtliche Lücken unter anderem bei Gesetzgebung und Verwaltungspraxis aufzeigt. Anhaltspunkte bieten hier übrigens auch die Empfehlungen der UN-Menschenrechtsvertragsorgane.

Die Kommunikation

Es braucht eine neue Art von Strategie für die Kommunikation, sowohl auf staatlicher Seite wie auch auf Seiten der Zivilgesellschaft. Die Debatte der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass beim Thema Migration deutlich weniger Hemmungen als bei anderen Themen bestehen, jegliche Ansprüche an intellektuelle Aufrichtigkeit, Fakten und außenpolitische Grundpfeiler fallen zu lassen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass es den Gegnern des Paktes weniger um einzelne Sachfragen ging, sondern der Migrationspakt als solches bereits für sie ein Reizwort ist. Ihn als Grundlage und Ratio für nationale Umsetzung zu nehmen, wird daher schwieriger als das beispielsweise bei der Agenda 2030 der Fall ist – auch wenn der Migrationspakt ja letztlich eines der Themen der Agenda 2030 aufgreift.

Die EU nicht vergessen

Der erste Review des Paktes – eine Art Fortschrittsbewertung seiner Umsetzung –  wird 2020 auf regionaler Ebene stattfinden. Der erste globale Review folgt erst 2022. Über den regionalen Review sagt der Pakt allerdings wenig aus. Gleichzeitig ist die EU einer der bedeutendsten regionalen Akteure, deren Migrationspolitik immer stärker kritisiert wird. Hier gilt es, Ideen zu entwickeln, wie der regionale Review in Europa strukturiert werden kann und wie insbesondere das regionale europäische Menschenrechtsschutzsystem eingebunden werden kann.

Multilateralismus verteidigen

Die zunächst schwache Antwort bei zahlreichen Vertreter_innen von Parlament und Regierung, der Pakt sei ja ohnehin nicht rechtsverbindlich, geht am Kern vorbei. Die außenpolitische Ratio Deutschlands seit dem 2. Weltkrieg und Sinn wie Zweck der Kooperationen zwischen Staaten ist doch gerade, durch Einigung auf Menschenrechtsstandards und auf Verfahren ein internationales System regelbasiert zu gestalten. Nicht zuletzt die EU ist Ausdruck dieses aufgeklärten Souveränitätsverständnisses. Natürlich soll der Pakt zukünftig Orientierung bieten für das gemeinsame Handeln Deutschlands und aller Staaten.


Die Autorin Andrea Kämpf ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte, Abteilung internationale Menschenrechtspolitik.