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Zivilgesellschaftliche Förderprogramme: Was NRO über die Förderbedingungen wissen müssen

Besuch eines Gesundheitsprojekts in Bangladesch

Entwicklungspolitische Vorhaben von NRO können in Deutschland finanziell gefördert werden. Das Thema erscheint oftmals trocken und kompliziert – doch ein genauerer Blick auf die Förderbedingungen ist nicht nur spannend, sondern auch lohnenswert.

Das Thema „Förderbedingungen für Nichtregierungsorganisationen (NRO)“ verspricht nicht immer gleich, ein Eyecatcher zu sein und scheint oftmals mit komplexen und trockenen Diskussionen um Richtlinien, Regelwerke und Bürokratie verbunden. Und doch erfolgt innerhalb dieser Förderbedingungen wichtiges, lebendiges, entwicklungspolitisches Engagement der Zivilgesellschaft in Deutschland und weltweit: Armut wird bekämpft, die Umsetzung der Menschenrechte wird eingefordert, soziale und institutionelle Strukturen werden aufgebaut, Zivilgesellschaften werden gestärkt, Not- und Flüchtlingshilfe wird geleistet und entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.

Und somit ist ein Blick auf die Förderbedingungen nicht nur spannend, sondern lohnenswert!

Welche Förderprogramme gibt es?

Entwicklungspolitische Vorhaben von NRO werden unter anderem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziell gefördert. Hierzu gehören verschiedene Förderprogramme, z.B. für entwicklungspolitische Bildungsarbeit in Deutschland FEB (BMZ-Konzepte 159) und entwicklungspolitische Vorhaben privater deutscher Träger im Ausland. Die Beantragung und Begleitung erfolgen durch die zentrale Servicestelle für Entwicklungsinitiativen, Engagement Global, die im Auftrag des BMZ unterstützt und berät.

Die finanzielle Unterstützung von Auslandsprojekten erfolgt auf Grundlage der Förderbedingungen der verschiedenen Förderlinien (Haushaltstitel). Nebeneinander existieren mehrere Haushaltstitel, die sich nach Ländern und Themen unterscheiden und verschiedene Förderanteile, Zuwendungssummen und Projektlaufzeiten vorgeben. Der Haushaltstitel „Private Träger“ unterstützt eine große Bandbreite von Vorhaben und ist mit 167 Millionen Euro der größte Fördertitel für die Arbeit der Zivilgesellschaft. Der Titel ermöglicht deutschen NRO die Umsetzung von Auslandsprojekten mit lokalen Organisationen in Ländern, die auf der OECD/DAC-Liste der Entwicklungsländer stehen, in einem Zeitraum von vier Jahren.

Anfang dieses Jahres ist zudem ein neuer Haushaltstitel zur „Förderung von langfristigen Vorhaben der Zivilgesellschaft“ hinzugekommen. In diesem Fördertitel können ausschließlich Projekte in den 46 sogenannten „am wenigsten entwickelten Ländern“ (Least Developed Countries, LDC) finanziell gefördert werden, die (so der Plan) in Zukunft eine Projektlaufzeit von fünf Jahren haben werden.

Politischer Dialog ist notwendig: Was ist sinnvoll, was hinderlich?

Neben den vielen Möglichkeiten, die die Förderbedingungen bieten, ist der Blick auf den Balanceakt zwischen dem hier (Deutschland) und dem dort (weltweit) in unserer „Einen Welt“ von großer Bedeutung. Förderbedingungen geben deutschen NRO den Rahmen für die öffentliche Kofinanzierung von Projekten im Ausland, die von lokalen Organisationen durchgeführt werden. Dieser Rahmen schafft Klarheit und gibt Orientierung, kann aber auch eingrenzen und an der Realität vorbeiführen.

Daher ist der politische Dialog mit dem BMZ über den Inhalt von Förderbedingungen wichtig und spannend: Was ist sinnvoll, förderlich und nachhaltig bei der Umsetzung? Was ist erschwerend, hinderlich? Was ist notwendig und sollte verändert werden? Schließlich geht es um nichts Geringeres als die Verwirklichung unserer gemeinsamen Einen Welt, in der die weltweite Gerechtigkeit und der partnerschaftliche Umgang miteinander betont und eine sozial und ökologisch nachhaltige globale Entwicklung verfolgt werden.

VENRO bezieht Stellung zu den Reformbemühungen im Titel Private Träger

Bei der aktuellen Überprüfung und Überarbeitung der Förderbedingungen und -richtlinien des Titels Private Träger, zu der das BMZ seitens des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aufgefordert wurde, spielen diese Fragen eine wichtige Rolle.

Die VENRO-AG Kofinanzierung hat in diesem Zusammenhang bereits Vorschläge gemacht und mehrere Forderungen gestellt. Dazu gehören die Achtung des Initiativrechts der NRO, die Vereinfachung von Antragsverfahren, die Anhebung des Förderanteils sowie eine angemessene Ausgestaltung der Verwaltungskostenpauschalen. Eine detaillierte Übersicht über die zentralen Elemente, die bei den Reformbemühungen im Titel Private Träger aus Sicht von VENRO Beachtung finden müssen, lesen Sie in der Stellungnahme “Zivilgesellschaft stärken durch verbesserte Förderbedingungen”.

In diesem Sinne ist das Thema Förderbedingungen durchaus einen genaueren Blick wert: Es lohnt sich, gemeinsam mit allen Beteiligten an den Rahmenbedingungen für unsere Eine Welt zu arbeiten!


Christiane Mohr ist Co-Sprecherin der VENRO-Arbeitsgruppe Kofinanzierung.