Politik, Service

Global Gag Rule 3.0: Wie die USA Entwicklungszusammenarbeit ideologisch ausrichten 

Blick durch den Zaun am Weißen Haus in Washington, D.C.

Die US-Regierung weitet ihre umstrittene Global Gag Rule massiv aus – erstmals betrifft die “Knebel-Regel” fast alle Bereiche der Auslandshilfe. Die weltweiten Folgen für Nichtregierungsorganisationen, Gesundheitssysteme und Menschenrechte sind gravierend. 

Ende Februar 2026 verschärfte die US-Regierung eine Politik, die weltweit seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert wird: die „Mexico City Policy“, auch Global Gag Rule (deutsch: Knebel-Regel) genannt. Seit 1984 wird diese Policy unter republikanischen US-Präsidenten aktiviert und unter demokratischen aufgehoben. Sie knüpfte bisher die Vergabe bestimmter US-Auslandshilfen an eine Bedingung: Nicht-amerikanische Nichtregierungsorganisationen (NRO), die US-Gelder für Globale Gesundheit erhielten, durften weder zu Schwangerschaftsabbrüchen beraten noch sich politisch für einen sicheren Zugang dazu einsetzen. Dies galt ungeachtet der Rechtslage im jeweiligen Landeskontext und selbst dann, wenn sie für diese Arbeit keine US-Gelder verwendeten. 

Internationale Zusammenarbeit wird gezielt instrumentalisiert 

Mit den nun in Kraft getretenen neuen Umsetzungsregeln verschärft die Trump-Administration die Einschränkungen zum wiederholten Male, diesmal jedoch noch massiver: Denn erstmals gilt die Konditionalität für die gesamte nicht‑militärische US-Auslandshilfe sowie für alle Empfänger: US-NRO, Nicht-US-basierte NRO, Internationale Organisationen bzw. Organisationen der Vereinten Nationen (UN) und sogar ausländische Regierungen – wenn auch mit unterschiedlichen Auflagen.

Gleichzeitig wird die Gag Rule mit weiteren ideologischen Vorgaben verknüpft: Neben dem Verbot jeglicher Arbeit zu Schwangerschaftsabbrüchen untersagt die neue Regelung Empfängern von US-Regierungsgeldern erstmals auch Programme, die sich mit Diversity, Equality, Inclusion (DEI) oder Gender-Identität beschäftigen und die Rechte von trans*, nichtbinären und intergeschlechtlichen Menschen ausdrücklich anerkennen.

Diese Verschärfung kommt in einer Zeit, in der weltweit reproduktive Rechte, LSBTIQ+-Menschenrechte und Gleichstellungspolitiken unter zunehmendem Druck und Angriff stehen. Sie markiert damit eine weitere Stufe des globalen Gender-Backlash, mit weitreichenden Folgen.

Massive Ausweitung des Geltungsbereichs – von humanitärer Hilfe bis Ernährungssicherung

Durch die Erweiterung sind nun u.a. auch humanitäre Hilfe, Ernährungssicherung, Bildung oder Demokratieförderung betroffen. Insgesamt könnte es sich hier um bis zu 40 Milliarden US-Dollar Auslandshilfen handeln – eine erhebliche Ausweitung im Vergleich zu früheren Anwendungsphasen (2017 ca. sieben Milliarden, zuvor ca. 300-600 Millionen US-Dollar) (KFF 2026).

Auch humanitäre Programme sind erstmals direkt eingeschränkt. Hier werden weitreichende Folgen erwartet, denn besonders in humanitären Ausnahmesituationen muss Menschen schnell und unkompliziert geholfen werden. Die Gag Rule geht jedoch mit großem bürokratischem Aufwand einher und birgt viele Unsicherheiten für Organisationen. Ganze Personengruppen, insbesondere schon ohnehin marginalisierte Communities wie LSBTIQ+, könnten so von Hilfen ausgeschlossen werden – aus Angst, dies könne unter die Gag Rule-Verbote fallen (The New Humanitarian, 2026).

Zudem greift eine sogenannte Flow Down-Regel: Erhält eine Organisation US-Mittel, darf sie auch mit Geldern anderer Geber oder mit eigenen Mitteln keine Programme durchführen oder Organisation unterstützen, die von der Gag Rule untersagte Aktivitäten durchführen. Für Nicht-US-Organisationen (NRO und internationale Organisationen) gilt: Ein US-Dollar aus US-Regierungsgeldern bindet das gesamte Organisationsbudget an die Gag-Regeln. Damit sind indirekt auch Mittel anderer Regierungen oder Stiftungen, auch aus Deutschland, von den US-amerikanischen Einschränkungen betroffen.

Eine Befürchtung ist, das so etwa auch UN-Organisationen betroffen sein könnten, die selbst keine freiwilligen Beiträge der USA erhalten, aber mit Akteuren zusammenarbeiten, die US-Mittel beziehen. Zwar sind die USA aus einer Reihe von UN-Organisationen ausgetreten, dennoch unterstützen sie durch freiwillige Beiträge weiterhin verschiedene UN-Strukturen, z.B. das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, UN-OCHA.

Die Regelungen werden für die verschiedenen Empfängertypen unterschiedlich angewandt, so können US-Organisationen beispielsweise mit Geldern anderer Geber DEI-Programme durchführen, wenn die US-finanzierten Programme davon separat und ohne diese Komponenten laufen. Ausnahmen („waiver“) sind möglich, jedoch weiterhin unklar.

Ambiguität als Wirkmechanismus

Die neuen Regelungen bleiben sehr vage und bieten dadurch viel Raum für Interpretation in der Anwendung durch die US-Regierung. Auch nach Inkrafttreten der Regelungen am 26. Februar 2026 bestehen noch viele Unklarheiten und offene Fragen, für wen und unter welchen Bedingungen die unterschiedlichen Regeln gelten. Dies führt zu erheblicher Selbstzensur durch Überauslegung der unklaren Regeln (sog. Chilling Effects).

Die verschärfte Gag Rule knüpfen nahtlos an die Executive Order-Welle des US-Präsidenten und dem Credo des „flooding the zone“ vom Jahresanfang 2025 an. Die Ambiguität, Komplexität und Unklarheit der neuen Vorgaben sind ihre zentralen Hebel: Ihre (beabsichtigte) Unschärfe verstärkt Überauslegung sowie den Rückzug aus bestehenden Kooperationen und nimmt viele Ressourcen in Anspruch (die US-Regierung selbst rechnet mit jährlichen Mehrkosten von ca. 340 Millionen US-Dollar für bürokratischem Mehraufwand bei Organisationen, die sich auf amerikanische Gelder bewerben).

Um keinen Mittelverlust zu riskieren, sehen sich Organisationen gezwungen, teure Rechtsgutachten einzuholen. Fehlen die finanziellen Mittel für solche Gutachten oder eventuelle Rechtstreits, versuchen Organisationen häufig, sich durch eine übermäßig strikte Umsetzung der Regeln zu schützen.

Schon die früheren Versionen der Global Gag Rule lösten große Verunsicherung aus; aus Angst vor Sanktionen stellten Organisationen auch rechtlich zulässige Angebote ein oder mieden Themennähe. Beispielsweise wurden erlaubte Tätigkeiten wie Post Abortion Care (Nachsorge nach einem Schwangerschaftsabbruch) oder Verhütungsberatung teils nicht mehr angeboten (Guttmacher, 2024).

Welche Akteure sind besonders betroffen? 

Die verschärfte Gag Rule trifft insbesonders kleine, lokale NRO massiv: Generell sind internationale Fördermittel in den letzten zwei Jahren stark eingebrochen. Viele lokale Organisationen verfügen damit faktisch nur noch über wenige stabile Finanzierungsquellen.

Feministische, intersektional arbeitende, frauenrechtsbasierte und frauengeführte Organisationen sind besonders gefährdet. Weltweit fließt ohnehin unter ein Prozent der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit direkt an Frauenrechtsorganisationen – und dieser geringe Anteil ist weiter rückläufig (FFP Collaborative, 2025). Laut aktuellen Erhebungen arbeiten über 80  Prozent lokaler frauengeführter und Frauenrechtsorganisationen chronisch unterfinanziert (AWID, 2025).

Viele feministische und intersektional arbeitende Organisationen arbeiten in weiten Bereichen genau zu jene Tätigkeiten, die die nun erneut erweiterte Regelung der Trump‑Administration unterbindet. Mit dem politischen Fokus auf die Einschränkung reproduktiver Rechte sowie auf Programme zu Diversität und Gender-Identität schließt die neue Gag Rule diese Organisationen systematisch von Finanzierung aus und verschärft ihre prekäre Lage erheblich.

Ähnlich betroffen sind viele LSBTIQ+-Organisationen, insbesondere im Globalen Süden. Ihre Angebote sind häufig mit Programmen zu HIV‑Prävention, sexueller Gesundheit, psychosozialer Beratung oder Gewaltprävention verbunden. Diese Programme werden meist über große internationale NRO oder UN-nahe Durchführungsorganisationen finanziert, die wiederum – wenn sie US‑Mittel beziehen – die Gag Rule einhalten müssen. Dies führt zu systemischen Effekten: Verträge mit lokalen Partnern werden gekündigt oder nicht verlängert, Beratungsstellen üben Selbstzensur, integrierte Angebote wie HIV‑Tests, Safe Spaces, Rechtsberatung oder Notunterkünfte brechen weg, und LSBTIQ+-Angebote gelten zunehmend als „politisch riskant“.

Für viele LSBTIQ+-Gruppen bedeutet dies den Verlust ihrer einzigen physischen Schutzräume. Besonders stark trifft es Community-basierte Organisationen in kriminalisierenden Kontexten, deren Existenz eng an Gesundheitsprogramme gekoppelt ist.

Absehbare Folgen für die globale Gesundheitsversorgung 

Erfahrungen aus früheren Anwendungsphasen zeigen: Die Global Gag Rule führt nicht zu weniger, sondern zu mehr unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen und damit vermeidbaren Komplikationen bis hin zu tödlichen Folgen. Zugleich sinkt die Verfügbarkeit anderer Leistungen sexueller und reproduktiver Gesundheit.

Studien zeigen, dass durch die sinkende Nutzung moderner Verhütungsmittel mehr ungeplante Schwangerschaften sowie zusätzliche und vermehrt unsichere Abtreibungen stattfinden. Sie belegen, dass Mittelentzug für Familienplanungsprogramme den Zugang zu Verhütungsmitteln einschränkt, Versorgungsstrukturen destabilisiert und Kooperationen auflöst. Ganze Gesundheitssysteme sind von dieser Destabilisierung betroffen und besonders marginalisierte Personen erhalten keine Versorgung mehr (Guttmacher, 2024).

Signalwirkung über die USA hinaus 

Die Global Gag Rule verschiebt internationale Standards, schwächt multilaterale Verpflichtungen und setzt politische Signale, die restriktive Entwicklungen in anderen Staaten begünstigen. Anti Rights-Akteure  die versuchen, bestehende Menschenrechte (insbesondere von Frauen, LSBTIQ+-Personen, von Rassismus Betroffenen oder anderen marginalisierten Personengruppen) einzuschränken oder zurückzudrängen – nutzen die US-Politik in nationalen, regionalen und multilateralen Räumen, um menschenrechtsfeindliche, antifeministische und Anti-LSBTIQ+-Politiken zu legitimieren.

Mit der ideologischen Rahmung der Global Gag Rule wird diese Signalwirkung verstärkt. Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe werden damit explizit an weltanschauliche Vorgaben geknüpft.

Die Regel wirkt damit nicht nur finanziell, sondern auch normativ: Sie vermittelt staatliche Unterstützung für die Einschränkung von Meinungsfreiheit und eröffnet politischen Raum für eine Anti Rights-Gesetzgebung. Die Kombination aus Mittelentzug und politischer Signalwirkung schwächt gezielt Frontline‑Organisationen und öffentliche Gesundheitssysteme – und trifft marginalisierte Gruppen überproportional.

Auswirkungen auf die deutsche Entwicklungszusammenarbeit und VENRO  

Die Ausweitung betrifft nicht nur direkt durch US-Gelder finanzierte Organisationen, sondern auch komplexe Partnernetzwerke. Durch das Flow Down-Prinzip erodiert die Gag Rule auch ganze Netzwerke von Nothilfeorganisationen oder NRO – die Zusammenarbeit wird stark erschwert oder sogar unmöglich. Viele VENRO-Mitglieder arbeiten mit lokalen Organisationen zusammen, die teilweise auf US-Mittel angewiesen sind. Mittelverluste gefährden somit gesamte Versorgungsstrukturen, NRO-Netzwerke und die Zusammenarbeit über Sektoren hinweg.

Bereits mit der Zerschlagung von USAID im Jahr 2025 sind Finanzierungen abrupt weggebrochen. Die ausgeweitete Global Gag Rule schränkt den Einsatz der verbleibenden Gelder nun vehement ein. Durch diese “Knebelung” und den damit verbundenen Chilling Effect werden menschenrechtsorientierte und evidenzbasierte Organisationen und Programme massiv eingeschränkt, wohingegen Anti Rights-Akteure in ihrer Arbeit und Agenda gestärkt werden.

Vergleichbare Desinformationen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte (SRGR) sowie zu Menschenrechten von Frauen und LSBTIQ+-Personen werden auch vermehrt von Anti Rights-Akteur_innen in Deutschland genutzt. Parlamentarische Anfragen nehmen indirekt und direkt Bezug auf ultrakonservative US-Akteur_innen und Policies wie die Global Gag Rule.  

Vor diesem Hintergrund stehen Deutschland und Europa vor mehreren miteinander verknüpften Herausforderungen: In Bereichen wie SRGR und Geschlechtergerechtigkeitstellt sich die Frage, wie bestehende Engagements stabilisiert und dort gestärkt werden können, wo Versorgungslücken und politische Einschränkungen zunehmen. Zugleich gewinnt eine klare politische Positionierung in Fragen sexueller und reproduktiver Rechte sowie Geschlechtergleichstellung an Bedeutung – sowohl im internationalen Auftreten und im multilateralen Raum als auch für die Kohärenz innerhalb der eigenen Entwicklungs- und Außenpolitik.

Nicht zuletzt wird deutlich, dass feministische Entwicklungszusammenarbeit und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen unter zunehmend volatilen Bedingungen besonders widerstandsfähig sein müssen. Dafür benötigen sie verlässliche, langfristige und planbare Unterstützung, die Abhängigkeiten reduziert und die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig stärkt.


Anmerkung: Dieser Blog erscheint ohne Klarnamen der Autor_innen. Aus Vorsicht vor möglichen Konsequenzen wegen kritischer Äußerungen gegenüber der US-Regierung bleiben sie anonym. Das zeigt, wie weit die Auswirkungen dieser Einschränkungen reichen – selbst bis in die deutsche Zivilgesellschaft.

Die Inhalte auf dem VENRO-Blog geben Meinungen und Einschätzungen unserer Autor_innen wieder. Sie können von abgestimmten VENRO-Positionen abweichen.