Reformen gelten im Haushalts- und Zuwendungsrecht oft als kaum durchsetzbar. Doch eine Analyse des Bündnis für Gemeinnützigkeit zeigt: Viele Entbürokratisierungen und Vereinfachungen im Förderwesen sind bereits heute möglich – ohne die Bundeshaushaltsordnung zu ändern.
Zum Haushalts- und Zuwendungsrecht gibt es ein geflügeltes Wort: „Es ist einfacher die zehn Gebote zu ändern als die Bundeshaushaltsordnung.“ Damit wird die seit vielen Jahren wahrnehmbare Abwehrhaltung des Bundesfinanzministeriums bezeichnet, sich mit Vereinfachungen in jenem Rechtsgebiet zu beschäftigen, das die öffentliche Förderung regelt.
Aber stimmt das eigentlich? Und muss die Bundeshaushaltsordnung tatsächlich geändert werden?
Das Bündnis für Gemeinnützigkeit, in dem VENRO sich gemeinsam mit anderen Verbänden der Zivilgesellschaft für gute Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Sektor einsetzt, hat im Jahr 2025 Expert_innen in einer Arbeitsgruppe zusammengebracht, die dieser Frage nachgegangen sind. Tatsächlich gab es viele Jahre zurückliegende Forderungspapiere aus Bündnissen und der Wissenschaft, aus denen deutlich wurde, dass sich auf der Ebene der Förderung durch den Bund an vielen Stellen nichts Wesentliches getan – geschweige denn verbessert – hatte.
Trotz dieser eher frustrierenden Ausgangslage machte sich die Arbeitsgruppe daran, die bestehenden Handlungsspielräume im Haushalts- und Zuwendungsrecht zusammenzutragen. Dabei zeigte sich: Die Förderpraxen verschiedener Bundesministerien, die Reformvorhaben vieler Bundesländer sowie ein Blick auf die Förderpraxis der Europäischen Union eröffneten eine ganze Reihe von Möglichkeiten – der Handlungsspielraum erschien nun doch deutlich größer als angenommen.
Ein partnerschaftliches Zuwendungsrecht ist möglich
Die Beispiele guter Förderpraxis und gelungener Reformen zeigen für viele Probleme, denen Antragssteller_innen in Förderprogrammen begegnen, Lösungen auf: Diese erstrecken sich vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn über mehrjährigen Projektzyklen sowie der Anerkennung von ehrenamtlicher Arbeit als Eigenanteil bis hin zur Festbetragsfinanzierung als Regelfall.
Viele dieser Themen beschäftigen Menschen in Nichtregierungsorganisationen ebenso wie die Zuwendungsgeber – und oftmals gibt es Möglichkeiten der Vereinfachung, Verbesserung und Entbürokratisierung. Diese wurden in einem Arbeitspapier mit Vorschlägen zur Vereinfachung und Modernisierung des Zuwendungs- und Haushaltsrechts im Bund zusammengetragen. Eine spannende Erkenntnis: Für die allermeisten dieser Vorschläge ist es gar nicht notwendig, die Bundeshaushaltsordnung zu verändern.
Die meisten Vorschläge sind realisierbar durch
- eine mehrjährige Haushaltsplanung,
- weitergehende Förderrichtlinien,
- eine Ausnutzung der Ermessensspielräume sowie
- durch Änderungen in den Verwaltungsvorschriften für die Bundeshaushaltsordnung.
Beispiele aus Bund, Ländern und EU zeigen: „Geht nicht, gibt’s nicht!“
Für VENRO und seine Mitgliedsorganisationen sind einige der Vorschläge bereits gelebte Förderpraxis. So kennen wir aus Projekten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amtes mehrjährige Projektlaufzeiten und längere Fristen für die Mittelverwendung im Ausland. Von solchen Bedingungen träumen einige Akteure in der Inlandsarbeit, die sich von Jahr zu Jahr wieder um ähnliche Förderungen bemühen müssen.
In unserem Bereich wiederum sind Festbetragsfinanzierungen bislang weitgehendunüblich: Fast alle Organisationen sehen sich mit Herausforderungen im Umgang mit nach Bewilligung hinzutretenden Spenden und anderen Zuwendungen konfrontiert, die aktuell noch die Förderung mindern.
Der Koalitionsvertrag macht Hoffnung auf eine Vereinfachung
Die aktuelle Legislatur erscheint erstmals vielversprechend für Veränderungen in diesem Rechtsgebiet: Auch wenn es angesichts der aktuell überall präsenten massiven Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und anderen Förderbereiche absurd erscheinen mag, sind entsprechende Reformansätze fest im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankert.
Im Kanzleramt wurden die Vorschläge des Bündnis für Gemeinnützigkeit zum Haushalts- und Zuwendungsrecht jedenfalls bereits aufgenommen und fließen in Diskussionen mit anderen Bundesministerien über die Vereinfachung des Förderwesens ein. Sowohl die neu eingerichtete Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt als auch das neue Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung können hier eine unterstützende Rolle. Es bleibt zu hoffen, dass wir zum Ende der Legislaturperiode an einige der Vorschläge einen Haken setzen können.
Von der Kontroll- zur Ermöglichungskultur
Derweil sammeln wir bei VENRO Bedarfe für spezifische Verbesserungen im Bereich der Förderung im Ausland, denn Praktiker_innen berichten immer wieder, dass die Förderbedingungen der Bundeshaushaltsordnung in der grenzüberschreitenden Projektarbeit Schwierigkeiten bereiten.
Unter den Vorschlägen des Bündnis für Gemeinnützigkeit findet sich schließlich auch eine visionär anmutende, zugleich aber logische Veränderung der Förderkultur: Die Rede ist von einer partnerschaftlichen Förderpraxis im Sinne einer Ermöglichungskultur, bei der sowohl zivilgesellschaftliche als auch den staatlichen Partnern daran arbeiten, eine gemeinsam intendierte Wirkung zu entfalten.
Wir wissen, dass ein solcher Kulturwandel viel länger dauert als die Änderung einer Verwaltungsvorschrift oder einer Förderleitlinie. Dennoch setzen wir uns gemeinsam mit den Kolleg_innen aus anderen Verbänden weiter dafür ein.
Das Arbeitspapier des Bündnis für Gemeinnützigkeit finden Sie hier zum Download.
Über den Autor:
Jan Wenzel leitet bei VENRO den Bereich Stärkung der Zivilgesellschaft. Er vertritt den Verband im Bündnis für Gemeinnützigkeit und ist einer der drei Co-Sprecher_innen.
Über das Bündnis:
Das Bündnis für Gemeinnützigkeit (BfG) ist ein Zusammenschluss der großen Spitzen- und Dachverbänden aus dem gemeinnützigen Sektor. Zusammen mit unabhängigen Organisationen, bundesweiten Netzwerken und ausgewiesenen Expert:innen repräsentiert das BfG die Vielfalt, Bedeutung und Kompetenz des gemeinnützigen Sektors in Deutschland und setzt sich im Dialog mit Politik, Wirtschaft und Verwaltung dafür ein, bestmögliche Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft zu schaffen. Mehr zum BfG
| Jan Wenzel | VENRO |
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