Anfang August kam in New York die Staatengemeinschaft zusammen, um über ein UN-Steuerabkommen zu beraten. Es ist der erste Versuch, Regeln für die internationale Besteuerung in einem Forum zu erarbeiten, in dem alle Länder gleichberechtigt mitreden können. Ute Straub, Mitglied der VENRO-Fachgruppe Internationale Entwicklungsfinanzierung und Referentin bei Brot für die Welt, hat die Verhandlungen vor Ort verfolgt. Im Interview berichtet sie über den Verlauf des Treffens und die wichtigsten Ergebnisse.
Konnte die Verhandlungsrunde nennenswerte Fortschritte erzielen?
Nennenswerte inhaltliche Durchbrüche gab es kaum. Politisch war die Runde dennoch sehr aufschlussreich: Erstmals hatten die Gespräche deutlich stärker den Charakter eines politischen Aushandlungsprozesses als den einer rein fachlichen Debatte über Steuerfragen. Besonders sichtbar wurde dies bei der Frage, wie sich die künftige Konvention zu bestehenden internationalen Steuerabkommen und Institutionen verhalten soll.
Gleich am ersten Verhandlungstag erklärte Irland im Namen der EU, die Konvention solle die bestehende internationale Steuerarchitektur ergänzen, nicht ersetzen, und das maßgeblich unter dem Dach der OECD entwickelte System im Wesentlichen erhalten bleiben. Viele Länder des Globalen Südens – insbesondere die Afrika-Gruppe – fordern jedoch eine grundlegende Reform der internationalen Steuerarchitektur. Ihr zentrales Argument lautet: Die heutigen Regeln wurden maßgeblich von den Industriestaaten entwickelt. Sie weisen vor allem jenen Ländern Besteuerungsrechte zu, in denen multinationale Unternehmen ihren Hauptsitz haben. Die Länder, in denen Rohstoffe gewonnen, Dienstleistungen erbracht, Produkte verkauft und Gewinne erwirtschaftet werden, erhalten dagegen häufig nur einen begrenzten Anteil der Steuereinnahmen.
Der wichtigste Fortschritt bestand also vor allem darin, diesen politischen Grundkonflikt klarer offenzulegen: Soll die UN-Konvention das bestehende internationale Steuersystem grundlegend verändern oder es lediglich ergänzen? Diese Frage wird die kommenden Verhandlungsrunden prägen.
Welche Position haben die Vertreter_innen aus der EU und Deutschland eingenommen?
Die EU trat in New York weitgehend geschlossen auf, und ich würde die deutsche Position daher als Teil eines sehr eng koordinierten Vorgehens der EU charakterisieren. Ein eigenständiges entwicklungspolitisches Profil Deutschlands war dabei kaum zu erkennen.
Das zeigte sich unter anderem bei der Besteuerung sehr vermögender Personen (Artikel 6). Zunächst war vorgesehen, Staaten zu verpflichten, konkrete Maßnahmen, zum Beispiel einen besseren Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden, gegen Steuervermeidung und die Verschleierung großer Vermögen zu entwickeln und tatsächlich umzusetzen. Dies wurde im letzten Entwurf durch eine allgemeinere Verpflichtung zur Zusammenarbeit abgeschwächt. Deutschland begrüßte diese Änderung und setzte sich für einen besonderen Schutz der nationalen Steuerhoheit ein.
Positiv war, dass sich Deutschland gemeinsam mit zahlreichen anderen EU-Staaten dafür aussprach, Nichtregierungsorganisationen stärker an den Verhandlungen zu beteiligen. Insgesamt trat die Bundesregierung jedoch eher als Verteidigerin des bestehenden Systems denn als treibende Kraft für ein gerechteres internationales Steuersystem auf.
Weshalb ist dieses Abkommen für die Entwicklungspolitik so relevant?
Internationale Steuerpolitik ist immer auch Entwicklungspolitik. Viele Länder des Globalen Südens verlieren erhebliche Einnahmen, weil multinationale Unternehmen ihre Gewinne in Steueroasen verlagern oder sehr reiche Personen ihr Vermögen grenzüberschreitend verschieben. Dieses Geld fehlt für Schulen, Gesundheitsversorgung, soziale Sicherung und den Klimaschutz.
Die UN-Steuerkonvention bietet erstmals die Chance, Besteuerungsrechte in einem wirklich globalen und gleichberechtigten Verfahren neu auszuhandeln. Entwicklungsländer könnten mehr Steuern einnehmen, wenn Gewinne dort versteuert werden, wo die wirtschaftlichen Aktivitäten stattfinden und Dienstleistungen genutzt werden. Gleichzeitig könnte die Konvention verbindlichere Standards für die Besteuerung sehr vermögender Personen und die Bekämpfung illegitimer Finanzströme schaffen.
Gerade Länder mit niedrigen Einkommen brauchen mehr Möglichkeiten, eigene öffentliche Einnahmen zu mobilisieren. Das stärkt ihre politische Handlungsfähigkeit und verringert die Abhängigkeit von finanzieller Unterstützung und neuen Schulden. Eine ambitionierte UN-Steuerkonvention wäre deshalb ein wichtiger Schritt zu mehr globaler Steuergerechtigkeit – und eine wichtige Voraussetzung dafür, Menschenrechte zu verwirklichen, soziale Ungleichheit abzubauen und nachhaltige Entwicklung aus eigener Kraft zu finanzieren.
Welche nächsten Schritte sind erforderlich, damit das Abkommen zu einem Erfolg werden kann?
Entscheidend ist jetzt, dass sich alle Staaten – insbesondere Deutschland und seine europäischen Partner – konstruktiv auf substanzielle Reformen einlassen. Der Prozess kann nur erfolgreich sein, wenn am Ende ein inklusives und demokratisch legitimiertes Regelwerk steht, das Besteuerungsrechte fairer verteilt – und nicht lediglich eine möglichst schlanke Ergänzung des bestehenden Systems.
Dabei steht auch die Glaubwürdigkeit Europas auf dem Spiel. Die Staaten des Globalen Südens stimmen ihre Positionen zunehmend enger ab und fordern zu Recht, mehr Einfluss auf die Gestaltung des internationalen Steuersystems nehmen zu können. Wenn Europa vor allem als Bewahrer der bestehenden Ordnung wahrgenommen wird, riskiert es, Vertrauen und politischen Einfluss zu verlieren.
Die bestehenden Konflikte dürfen deshalb nicht umgangen, sondern müssen ernsthaft und in gutem Glauben verhandelt werden. Notwendig sind echte Kompromisse, die insbesondere die Interessen der Länder des Globalen Südens stärker berücksichtigen.
Ute Straub ist Mitglied der VENRO-Fachgruppe Internationale Entwicklungsfinanzierung und Referentin Entwicklungsfinanzierung und internationale Finanzpolitik bei Brot für die Welt.
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