Politik

BMZ im Rückwärtsgang: Das gescheiterte Projekt der Inklusionsstrategie

Heimlich, still und leise erschien auf der Webseite des BMZ am 2. Januar 2020 die Inklusionsstrategie. VENRO-Vorstandsmitglied Michael Herbst blickt reichlich ernüchtert auf einen quälend langsamen Prozess zurück.

Worten sollen Taten folgen betitelten VENRO und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ende 2016 eine gemeinsame Tagung zu zehn Jahren des Bemühens um Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit. „Den Ende 2017 auslaufenden Aktionsplan werden wir bis Mitte 2018 durch eine Inklusionsstrategie ablösen“, verkündete das BMZ vollmundig. Die Zivilgesellschaft sollte beteiligt und die Strategie als Mittel der Umsetzung des Agenda-2030-Prinzips verstanden werden, niemanden zurückzulassen und die am weitesten hinten Stehenden zuerst zu erreichen (Leave No One Behind).

Michael Herbst moderierte die Tagung als Sprecher der VENRO-AG Behinderung und Entwicklung. Nun blickt er als Mitglied des VENRO-Vorstands reichlich ernüchtert auf einen quälend langsamen Prozess zurück.

Es fehlen unentbehrliche Bestandteile einer Strategie

Heimlich, still und leise erschien auf der Webseite des BMZ am 2. Januar 2020 die Inklusionsstrategie. Keine Pressemitteilung, kein offizielles Event zur Präsentation, nicht einmal der Webseitentext wurde an das Erscheinen des 16-Seiters angepasst, sondern kündigt eben dieses Erscheinen bis Mitte 2018 weiterhin tapfer an. Das PDF-Dokument selbst war anfänglich nicht barrierefrei. Bei einem Papier zu dieser Thematik – gewagt.

Der Inhalt? Einige Grundlagen, der Zusammenhang mit der Agenda-2030-Umsetzung, drei Oberziele, 23 Unterziele und zum Schluss die Ankündigung, man werde nun an eine Umsetzungsplanung gehen und künftig u.a. per entwicklungspolitischem Bericht wissen lassen, wie weit man ist. Keine Wirkungslogik, keine Messgrößen, keine Regelung von Verantwortlichkeiten, kein Budget, kein Zeitplan. Eigentlich unentbehrliche Bestandteile einer Strategie. Geblieben ist zielformulierende Prosa, auf die man sich auf einem Halbtagesworkshop des begleitenden Expert_innengremiums hätte einigen können.

Ist das Partizipation oder Instrumentalisierung?

Seit Juli 2017 positioniert sich VENRO regelmäßig zum Thema. Die AG Behinderung und Entwicklung formulierte zunächst neun formale, qualitative und inhaltliche Empfehlungen zur Inklusionsstrategie. Mehrere Expert_innengremien fanden statt, teilweise zirkulierten Entwürfe der Strategie. Im Mai 2019 schrieb VENRO dem BMZ erneut und formuliert diesmal fünf Mindestanforderungen an menschenrechtsbasierte Querschnittsstrategien des Ministeriums. Über den Stand der Inklusionsstrategie und über den Umgang mit unseren Empfehlungen wurde VENRO aber leider oft im Unklaren gelassen. Schließlich präsentierte das BMZ dem Expert_innengremium im Juni 2019 einen Strategieentwurf, der nichts mehr war als eine Absichtserklärung, kein strategischer Plan zur Erreichung der darin gesetzten Ziele. Wir dürfen ein letztes Mal kommentieren. Es wird ein Gruppenfoto geschossen. Schluss.

Dieser Umgang steht im Kontrast zu den Antworten auf parlamentarische Fragen aus dem Parlament und die Antworten auf unsere Lobbybriefe. Auch im deutschen Staatenbericht zur bevorstehenden Prüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betont das Ministerium unbekümmert die intensive Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Vor diesem Hintergrund lässt uns die Ankündigung des BMZ, Ende März zu einem Runden Tisch einladen zu wollen, um die Umsetzungsplanung zu besprechen, ratlos zurück.

Wie steht es um das Leave-No-One-Behind-Prinzip der Agenda 2030?

MdB Eva-Maria Schreiber (Die Linke) fragte nach. Die Antworten runden das Bild auf erschreckend ambitionslose Weise ab: Ja, man sehe das Prinzip als menschenrechtsbasiert und in Richtung gesellschaftlich strukturell benachteiligter Personengruppen zielend. Doch von aufholender Entwicklung, von der Reduzierung sozialer Ungleichheit durch gezielte Unterstützung marginalisierter Menschen, kann nicht die Rede sein. Das zweite Gleis des Twin-Track-Approach (Zweigleisiger Ansatz) bleibt unbefahren. Auf der Handlungsebene ist man fünf Jahre lang nicht weitergekommen. Bezogen auf Menschen mit Behinderungen fährt man gar rückwärts. Formulierte der Aktionsplan zur Inklusion in der EZ noch 42 konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung man prüfen kann, sind es in der Inklusionsstrategie genau 0.